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2. Nenngeschwindigkeit. Die Nenngeschwindigkeit des Villenaufzugs darf nicht größer als 0.4 m/s sein, und die Nenngeschwindigkeit des Villenaufzugs ohne Autotür darf nicht größer als 0.3 m/s sein. Gemäß diesem Standard wird derzeit die Geschwindigkeit des allgemeinen Traktionsvillenaufzugs auf 0.4 m/s eingestellt, während der Schraubenaufzug im Allgemeinen auf 0.15 m/s eingestellt wird.
3. Reise. Die Fahrt des Aufzugwagens darf 12 Meter nicht überschreiten. Die Fahrt mit dem Aufzug wird allgemein als die Entfernung vom untersten Stockwerk zum höchsten Stockwerk verstanden, auch bekannt als Aufzugshöhe des Aufzugs. Im Allgemeinen wird der Abstand vom ersten Stock zum vierten Stock einer Villa 12 Meter nicht überschreiten. Diese Anforderung hat nichts mit der Anzahl der Aufzugsstationen zu tun. Es gibt viele Kundenhäuser mit Aufzugstüröffnungsstationen auf der ersten und halben Etage und im zweiten und halben Stock. Auf diese Weise kann der Aufzug vom ersten bis zum vierten Stock für fünf oder mehr Haltestellen anhalten.
4. Nennlast. Sie ist auf der Grundlage der Nettolagerfläche (die Fläche des Handlaufs ist ebenfalls enthalten) mindestens 250 kg/m2 zu berechnen; Die Nennlastkapazität darf nicht größer als 400 kg sein. Daher wird entsprechend der Größe der Autofläche die Tragfähigkeit des Villenaufzugs im Allgemeinen in 180 kg, 260 kg, 320 kg und 400 kg unterteilt.
5. Lift Car Bereich. Die Netto-Ladefläche des Aufzugswagens (die Fläche des Handlaufs ist ebenfalls einzubeziehen) darf 1,6 Quadratmeter nicht überschreiten. Im Allgemeinen wird in der tatsächlichen Konstruktion und Produktion die maximale Autofläche 1.2 Meter, 1.15 Meter, 1.35 Meter, 1.1 Meter.1 Meter, 1.4 Meter usw. sein, während die minimale Autofläche des dritten Aufzugs 0.6 Meter, 0.6 Meter, passend für eine Person sein kann.